Familienrecht
Das Familienrecht betrifft hauptsächlich das Recht der Scheidung, Unterhaltsfragen, Umgangs- bzw. Besuchsrechte für die Kinder, Fragen des Getrenntlebens.
Hierzu sollten Sie rechtzeitig Rechtsrat eingeholen, um von vornherein die richtige Weichenstellung für die erforderlichen Maßnahmen zu besprechen. Gerade Unterhaltsansprüche bestehen erst von dem Zeitpunkt an, zu welchem sie geltend gemacht werden.
Ich stehe Ihnen gern zur Beratung zur Verfügung.